Dienstag, 15. Juni 2010

Sammelklagen gegen Abzocker sind möglich

Können wir in Deutschland, der Schweiz oder Österreich Sammelklagen gegen Abzocker lancieren? Nicht wie in den USA, aber mit einem kleinen Kniff und einer Umbenennung sollte es gehen, meint die Webseite "Verbraucherinformationen":
" ... Ganz egal, auf welche Abofallenseiten der Nutzlosbranche sie reingefallen sind: Entgegen der irrigen, landläufigen Meinung gibt es in der deutschen, schweizerischen und österreichischenRechtsprechung keine sogenannte “Sammelklage“. So etwas gibt es nur in den USA, dort als sog. “class-action-suit” bekannt.
Weil aber derartige Urteile wegen der hohen Publikumswirksamkeit besonders gern auch in deutschen Medien zitiert werden, entsteht die irrige Meinung, eine Sammelklage sei auch nach deutschem Recht möglich.
Aber: Mit einem kleinen Umweg sind auch in Deutschland “Sammelklagen” oder besser gesagt (Verbandsklagen) vermeiden wir hier das Wort “Sammelklage“, weil es die ja im deutschen Rechtsystem nicht gibt) möglich.
Merke: Verbands oder Vereinsklagen sind keine (us-amerikanischen) Sammelklagen, wie sie diese aus diversen amerikanischen Gerichtsserien oder Filmen kennen. ..."
Der ganze Artikel via Verbraucherinformationen, Tipps und Rat

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