Freitag, 4. Juni 2010

Internet-Abzocke: Mahnschreiben an Tote

Dubiose Firmen, die sich teilweise als Verbraucherschutz-Firma ausgeben oder Mahnschreiben an Tote richten, haben Hochkonjunktur, wie die Verbraucherzentrale Tübingen warnt. Die Webseite "Freies Wort" schreibt dazu:
"... Nicht nur die Eisenacher Firma, auch zahlreiche andere Abzocker nutzen die Masche - ob nun Kochrezepte, Software-Downloads, Hausaufgabenhilfe, Gartentipps, Liedtexte oder Grußkarten angeboten werden. Generell gilt deshalb die Empfehlung, keine Adress- oder andere persönliche Daten einzugeben, wenn man sich nicht vor versteckten Kosten sicher ist. Vor allem Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder beim Surfen im Netz nicht unbeabsichtigt irgendwelche Verträge abschließen.
Selbst mit dem guten Namen der Verbraucherzentralen versuchen zwielichtige Anbieter abzukassieren. Unter Namen wie "Verbraucherschutz" oder "Verbraucherschutz24" etwa bieten sie einen angeblichen Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen. Wem diese lästig seien, der könne sich - gegen entsprechendes Salär - in einer Sperrliste eintragen lassen. Ungeachtet der Frage, wie das überhaupt funktionieren soll, bleibt die Tatsache, dass solche Anrufe sowieso nicht zulässig sind und Betroffene ohne Kosten entsprechende Beschwerden bei der Bundesnetzagentur einlegen können.
Ganz perfide wird es jedoch, wenn Mahnungen, wie in einem jüngsten Fall aus Suhl, gar an Tote gehen. Wo deren Daten her stammen, lässt sich nur raten. Zwar sieht die Verbraucherzentrale keine Indizien dafür, dass hier gezielt mit Daten von Toten - etwa aus Traueranzeigen - gearbeitet wurde, aber auch der Verdacht, dass einfach Daten irgendwoher gekauft wurden, die wohl nicht mehr ganz "frisch" waren, wiegt schwer genug.  ..."
der ganze Artikel via "Freies Wort"
umfangreiche Liste von Internetabzockern: 500 Abofallen im Internet

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen