Erschwerend kommt neues EU-Recht dazu, wie "Abzocke.derBlog" weiss:
quelle abzocke.derblog
Seit dem 11. April 2009 sind fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel entfallen. Eine EU-Richtlinie wurde zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht umgesetzt. Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen konnten bis dahin nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden. Beispielsweise durfte Milch zwichen 0,5 und 1 Liter nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt abgegeben werden. Solche festen Einheiten sind nun für Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und Schokolade weggefallen. Nur bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten
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