Dienstag, 2. März 2010

Abmahner ködern Downloader mit Vergleichsvorschlägen

Neue Abzockermethode: Anwälte fordern Schadenersatz nach dem Herunterladen von Musik aus dem Internet und bieten tückische Vergleiche an. Der Trick: Um Schadensersatzforderungen abzuwenden, würden die Anwälte den Betroffenen Vergleichsvorschläge zwischen 300 bis 1200 Euro anbieten. Verbraucherschützer Geburtig warnt jedoch davor, diese Erklärungen zu unterschreiben. Damit würde der Empfänger seine Schuld anerkennen.

In der Ostsee-Zeitung gibt ein Experte teilweise Entwarnung:
„Die Abmahnungen sind an die Inhaber der IP-Adresse gerichtet, das sind aber oft gar nicht die Verursacher, etwa wenn Kinder ohne Wissen ihrer Eltern Musik herunterladen.“ Und es sei noch nicht abschließend geklärt, ob Eltern dabei für ihre Kinder haften. Zudem gebe es zwar inzwischen mehr als 100 000 Abmahnungen, aber erst 20 bis 30 Urteile. Dennoch: „Die Gefahr erwischt zu werden, ist sehr hoch“, warnt Richard. Es gebe Unternehmen, die nichts anderes tun, als im Netz nach illegalen Downloads zu suchen. „Und die Ausrede, dass an nicht wusste, dass Herunterladen verboten ist, zählt vor Gericht nicht.“
Der ganze Artikel in der Ostseezeitung

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